| Allgemeine Geschäftsbedingungen der maBitec GmbH
I. I. Geltungsbereich
1. Für sämtliche Geschäfte der maBitec GmbH (nachfolgend „maBitec“ genannt) gelten ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufsbedingungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an und widersprechen ihnen hiermit ausdrücklich. Die vorbehaltslose Ausführung von Lieferungen an den Kunden bedeutet keine Anerkennung entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen.
2. Mit erstmaliger Ausführung eines Geschäfts zu den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingen, erkennt der Kunde ihre ausschließliche Wirkung auch für alle weiteren Geschäften zwischen dem Kunden und MABITEC an.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Der Vertrag zwischen MABITEC und dem Kunden kommt erst durch eine schriftliche, als Auftragsbestätigung bezeichnete Annahmeerklärung durch MABITEC auf ein entsprechendes Angebot des Kunden zustande. Unsere Rechnung gilt im Zweifel als Auftragsbestätigung.
2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind Angebote der MABITEC unverbindlich. Angaben in Katalogen, Prospekten, Abbildungen und ähnlichen Unterlagen, sowie auf der Homepage der MABITEC über Gewichte, Maße, Leistungsvermögen, Preise und dergleichen sind nur dann verbindlich, sofern sie in den Unterlagen, bzw. auf der Homepage als verbindlich bezeichnet sind oder die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wird.
3. Geringfügige Änderungen der Farbe und/oder des Geschmacks und/oder Geruchs und/oder der Konsistenz der Kaufsache bleiben ausdrücklich vorbehalten und berechtigen den Kunden nicht zu Beanstandungen und/oder der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung aller Interessen des Einzelfalls für den Kunden zumutbar sind.
III. Preise
1. Soweit nichts anderes vereinbart, gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuelle Preisliste von MABITEC. Im Übrigen gelten die in der Auftragsbestätigung von MABITEC genannten Preise.
2. Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versandkosten. Für Versand- und Verpackungskosten berechnen wir eine Kostenpauschale in Höhe von € 10,-. Ab einem Bestellwert von € 200,- entfällt diese Kostenpauschale. Kosten, die bei einem Versand außerhalb Deutschlands anfallen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Besondere, über die vertragliche Leistung hinausgehende Arbeiten sind nicht in den Kaufpreisen enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
IV. Lieferung
1. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, so erfolgt jede Lieferung ex works [Ort des Auslieferungslagers](Incoterms 2000), sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.
2. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher, so gelten die nachfolgenden Regelungen:
a) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von MABITEC an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
b) Leistungsfristen beginnen frühestens mit der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch MABITEC, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben oder Eingang etwaiger vereinbarter Zahlungen.
c) MABITEC ist jederzeit zu Teilleistungen berechtigt, sofern nicht schriftlich eine einheitliche Leistungserbringung vereinbart worden ist.
d) Falls MABITEC ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, etwa weil ein Lieferant der MABITEC seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber MABITEC nicht erfüllt, ist MABITEC dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
e) Soweit eine Lieferung an den Kunden deshalb nicht möglich ist weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebene Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
V. Zahlung
1. Die Lieferungen erfolgen bei Neukunden per Nachnahme oder Vorausüberweisung. Die Nachnahmekosten betragen 5,- € und werden in der Rechnung mitberechnet. Stammkunden erhalten die Lieferung auf Wunsch auch gegen Rechnung oder per Bankeinzug.
2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Vereinbarung einer abweichenden Zahlungsfrist, beginnt der Lauf der Zahlungsfrist ebenfalls ab dem Datum der Rechnungsstellung.
3. Ist der Kunde kein Verbraucher, so ist MABITEC berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind durch ältere Schulden bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist MABITEC berechtigt, die Zahlungen des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld anzurechnen.
4. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist der Geldeingang bei MABITEC. Im Fall der Zahlung per Scheck oder Wechsel kommt es auf den Zeitpunkt der vorbehaltlosen Wertstellung an.
5. Ist der Kunde kein Verbraucher und werden MABITEC Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist MABITEC berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Darüber hinaus ist MABITEC berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VI. Vertragsverletzungen der MABITEC
Haftung
1. MABITEC haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich nicht aus den nachfolgenden Regelungen etwas anderes ergibt.
2. MABITEC haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch dann, wenn dieser Anspruch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung der MABITEC auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Ist der Kunde kein Verbraucher, so beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Ist der Kunde Verbraucher, so verjähren sämtliche seiner Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache innerhalb von 24 Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang.
6. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen des Verschuldens bei Vertragsschluss, wegen Verletzung sonstiger Verpflichtungen oder aufgrund deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
7. Soweit unsere Schadensersatzhaftung gegenüber dem Kunden ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
1. VII. Eigentumsvorbehalt
1. MABITEC behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
2. Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für MABITEC vor, ohne dass MABITEC hieraus Verpflichtungen entstehen. Wird der Gegenstand mit anderen, nicht MABITEC gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt MABITEC das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (einschließlich USt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
3. Wird der Gegenstand mit anderen, MABITEC nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder vermengt, so erwirbt MABITEC das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes (einschließlich USt) zu den anderen vermischten oder vermengten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Vermengung. Erfolgt die Vermischung oder Vermengung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein oder – Miteigentum für MABITEC.
4. Der Kunde tritt MABITEC bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gegen seine Abnehmer oder sonstige Dritte erwachsen, zur Sicherung der Forderungen von MABITEC ab. Zur Einziehung dieser abgetretenen Forderungen ist der Kunde von MABITEC auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von MABITEC, diese Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. MABITEC wird die Forderung nicht einziehen, solange der Geschäftspartner der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommt.
5. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter hat der Kunde MABITEC unverzüglich schriftlich anzuzeigen, damit MABITEC Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist MABITEC die durch die Klage gemäß § 771 ZPO entstanden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
6. MABITEC behält sich alle Rechte an unentgeltlich erstellten oder gelieferten Plänen oder Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen vor. Ohne Zustimmung von MABITEC dürfen diese weder vervielfältigt noch Dritte zugänglich gemacht werden.
7. Der Kunde hat den Leistungsgegenstand für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf seine Kosten gegen Diebstahl, Einbruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Sofern der Kunde nicht unverzüglich auf Verlangen von MABITEC die Versicherungen nachweist, ist MABITEC berechtigt, selbst die Versicherung auf Kosten des Geschäftspartners abzuschließen.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Bei Verträgen mit Kaufleuten und Privatpersonen, die ihren ständigen Wohnsitz innerhalb und außerhalb der europäischen Union haben, ist der Geschäftssitz der maBitec der ausschließliche Gerichtsstand. maBitec ist jedoch berechtigt, gegen den Kunden – nach seiner Wahl – jederzeit, auch bei anderen gesetzlich zuständigen Gerichten Klage zu erheben.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der MABITEC Erfüllungsort.
4. Sollten Klauseln in diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.
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